Polen stellt neue Bedingungen für die Beschäftigung von Ausländern auf.


Gestern wurde im polnischen Sejm das Migrationspaket besprochen, das Änderungen zur Beschäftigung von Ausländern in Polen umfasst, berichtet inPoland.
Eine der Hauptfragen, um die Diskussionen geführt werden, ist die Bestimmung über die verbindliche Beschäftigung von Ausländern auf Grundlage eines Arbeitsvertrags (umowę o pracę), doch die Regierungsbeamten beschlossen, diesen Punkt aus der endgültigen Fassung des Gesetzesentwurfs zu streichen, nachdem die Arbeitgeber empört waren. Nun werden die Beschäftigung von Ausländern durch Zeitarbeitsagenturen erfolgen.
Experten sind der Meinung, dass die Verpflichtung zur Beschäftigung von Ausländern nur auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags nicht den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes Rechnung trägt.
Elektronifizierung der Verfahren zur Beantragung von Arbeitserlaubnissen
Eine der wichtigen Neuerungen ist die vollständige Elektronifizierung der Verfahren zur Beantragung von Arbeitserlaubnissen und Erklärungen (zezwolenie na pracę i oświadczenie o powierzeniu pracy) sowie die Einführung einer Prioritätenliste von Unternehmern, deren Anträge vorrangig behandelt werden. Dies wird das Verfahren zur Erlangung von Arbeitserlaubnissen beschleunigen.
Verschärfung der Strafen für Arbeitgeber
Der Gesetzesentwurf sieht auch eine Verschärfung der Strafen für Arbeitgeber vor, die Ausländer illegal beschäftigen. Nach Inkrafttreten der Änderungen wird die Strafe für einen solchen Verstoß von 3.000 auf 50.000 Złoty erhöht (derzeit beträgt sie zwischen 1.000 und 30.000 Złoty).
Es sollte angemerkt werden, dass die politische Partei 'Recht und Gerechtigkeit' Änderungen zum Gesetz über die Einschränkung des Programms der Sozialversicherungsbehörde (ZUS) eingebracht hat, das eine Zahlung von 800 Złoty für jedes Kind vorsieht.
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