FOP müssen keine Militärsteuer zahlen: Ukrainern wurde erklärt, wann dies möglich ist.


Es wurde erklärt, wann FOP keine Militärsteuer zahlen müssen.
Nach Angaben des Staatlichen Steuerdienstes werden Unternehmer der ersten und zweiten Gruppe der einheitlichen Steuer ab 2025 Militärsteuer in Höhe von 800 Hrywnja zahlen. Einige Unternehmer können jedoch in bestimmten Fällen von dieser Pflicht befreit werden.
Laut den Veröffentlichungen können einige FOP während eines Kalendermonats keine Militärsteuer zahlen:
- während des Urlaubs,
- während einer Krankheit, wenn eine genehmigte Auszug aus dem Elektronischen Register der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorliegt (Krankschreibung von 30 Tagen oder mehr).
Es ist notwendig, Informationen über die Zeiten des jährlichen Urlaubs oder der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit gleichzeitig mit dem Antrag in freier Form einzureichen. Unternehmer der 1. und 2. Gruppe der einheitlichen Steuer ohne angestellte Arbeitnehmer sind von der Zahlung der Militärsteuer befreit.
Dieses Privileg ist in den Übergangsbestimmungen des Steuergesetzbuches der Ukraine vorgesehen.
Für Arbeitnehmende steigt die Militärsteuer von 1,5 % auf 5 % aller Einkommensarten. Physische Personen-Unternehmer der I., II. und IV. Gruppe der einheitlichen Steuer müssen Militärsteuer in Höhe von 10 % des Mindestlohns zahlen. Für diese Unternehmer wird ebenfalls eine obligatorische Berichterstattung zur Militärsteuer eingeführt.
Dennoch merkt der Steuerberater Mykhailo Smokovych an, dass diese Informationen nicht vollständig der Realität entsprechen.
'FOP können von dem Privileg Gebrauch machen und weder Militärsteuer noch einheitliche Steuer während eines Monats im Jahr zahlen, wenn sie keine Einkünfte erzielt haben und keine angestellten Arbeitnehmer haben. Allerdings gibt es kein Privileg für die Militärsteuer wegen fehlender angestellter Arbeitnehmer', erklärt er.
Gemäß Punkt 1.13 der Übergangsbestimmungen des Steuergesetzbuchs der Ukraine sind FOP der einheitlichen Steuer der 1. und 2. Gruppe ohne angestellte Arbeitnehmer für einen einmonatigen Zeitraum im Jahr von der Militärsteuer befreit, wenn sie einen Steuerurlaub beantragt oder die Krankheit mit einem Auszug aus dem elektronischen Register der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nachweisen können.
Das heißt, allen physischen Personen-Unternehmern der 1. und 2. Gruppe, die keine angestellten Arbeitnehmer haben, wird die Zahlung der Militärsteuer auferlegt. Das Fehlen von Mitarbeitern hebt diese Steuerpflicht nicht auf.
In der Ukraine wurden auch die Steuern auf den Verkauf von Immobilien erhöht.
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